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Fahrtkosten

   

Für Fahrten mit Bus, Bahn, Taxi, Flugzeug oder Rickscha erhalten Sie eine Quittung über ihre Auslagen. Diese Kosten können Sie somit einzeln nachweisen. Fahren Sie hingegen mit dem privaten Pkw, dann können Sie eine Fahrtkostenpauschale ansetzen.


Fahrzeug Pauschale
PKW 0,30
Motorrad 0,13
Moped 0,08
Fahrrad 0,05

Fahrtkostenpauschale
Wenn Sie die Dienstreise mit dem privaten Fahrzeug ausführen, so können Sie folgenden Pauschalen pro gefahren Kilometer ansetzen.

Für jede Person, die Sie bei einer Dienstreise mitnehmen, erhöht sich beim Pkw der Kilometersatz um 0,02 Euro und bei einem Motorrad/ Motorroller um 0,01 EUR.

Beispiel:
Sie haben eine Geschäftsreise mit ihrem privaten Auto unternommen und sind 200 Kilometer insgesamt von zu Haus bis zum Kunden und wieder zurück gefahren, so können Sie 200 * 0,30 EUR = 60 ,- EUR als Fahrtkosten ansetzten.

Achtung:
Bei Einsatzwechseltätigkeit und Fahrtätigkeit muß die Entfernung zwischen Wohnung und Einsatzstelle mehr als 30 km betragen. Dann können Sie die obigen Pauschalen ansetzten. Dies gilt allerdings nur für die ersten drei Monate der Tätigkeit an der selben Einsatzstelle.

   
   
   
   
 

 

 

 
     

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