|
Für Fahrten mit Bus, Bahn, Taxi, Flugzeug oder Rickscha erhalten Sie eine Quittung über ihre Auslagen.
Diese Kosten können Sie somit einzeln nachweisen. Fahren Sie hingegen mit dem privaten Pkw, dann können
Sie eine Fahrtkostenpauschale ansetzen.
| Fahrzeug |
Pauschale |
|
PKW
|
0,30
|
|
Motorrad
|
0,13
|
|
Moped
|
0,08
|
|
Fahrrad
|
0,05
|
Fahrtkostenpauschale
Wenn Sie die Dienstreise mit dem privaten Fahrzeug ausführen,
so können Sie folgenden Pauschalen pro gefahren Kilometer ansetzen.
Für jede Person, die Sie bei einer Dienstreise mitnehmen, erhöht sich beim Pkw der
Kilometersatz um 0,02 Euro und bei einem Motorrad/ Motorroller um 0,01 EUR.
Beispiel:
Sie haben eine Geschäftsreise mit ihrem privaten Auto unternommen und sind 200 Kilometer
insgesamt von zu Haus bis zum Kunden und wieder zurück gefahren, so können Sie
200 * 0,30 EUR = 60 ,- EUR als Fahrtkosten
ansetzten.
Achtung:
Bei Einsatzwechseltätigkeit und Fahrtätigkeit
muß die Entfernung zwischen Wohnung und Einsatzstelle mehr als 30 km betragen.
Dann können Sie die obigen Pauschalen ansetzten.
Dies gilt allerdings nur für die ersten drei Monate der Tätigkeit an
der selben Einsatzstelle.
|
|