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Einsatzwechseltätigkeit

   

Die Einsatzwechseltätigkeit liegt bei Selbstständige oder Arbeitnehmer vor, die an ständig wechselnden Tätigkeitsstellen arbeiten und somit keine regelmäßige Arbeitsstätte haben.

Eine Einsatzwechseltätigkeit üben beispielsweise aus: Leiharbeitnehmer, Bau- und Montagearbeiter, Kundendiensttechniker, Auszubildende und Rechtsreferendare, wenn sie keinen festen Ausbildungsmittelpunkt haben.

   
   
   
   
 

 

 

 
     

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