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Die Einsatzwechseltätigkeit liegt bei Selbstständige oder Arbeitnehmer vor,
die an ständig wechselnden Tätigkeitsstellen arbeiten und somit
keine regelmäßige Arbeitsstätte haben.
Eine Einsatzwechseltätigkeit üben beispielsweise aus: Leiharbeitnehmer,
Bau- und Montagearbeiter, Kundendiensttechniker, Auszubildende und
Rechtsreferendare, wenn sie keinen festen Ausbildungsmittelpunkt haben.
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