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Eine Dienstreise liegt vor, wenn der Arbeitnehmer vorübergehend außerhalb seiner
regelmäßigen Arbeitsstätte tätig wird.
Wichtig ist, dass er eine ortsgebundene regelmäßige Arbeitsstätte hat und einen
Ortswechsel vornimmt.
Eine Geschäftsreise ist hingegen derselbe Begriff nur für den Selbständigen.
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