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Dienstreise/Geschäftsreise

   

Eine Dienstreise liegt vor, wenn der Arbeitnehmer vorübergehend außerhalb seiner regelmäßigen Arbeitsstätte tätig wird.

Wichtig ist, dass er eine ortsgebundene regelmäßige Arbeitsstätte hat und einen Ortswechsel vornimmt.

Eine Geschäftsreise ist hingegen derselbe Begriff nur für den Selbständigen.

   
   
   
   
 

 

 

 
     

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