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Jeder der beruflich eine Reise unternimmt hat Auslagen,
wie Fahrtkosten, Verpflegungskosten , Übernachtungskosten, und sonstige Nebenkosten.
Diese Kosten können im Rahmen von gesetzlichen Regelungen erstattet werden.
Angestellte können diese vom Arbeitgeber erstattet bekommen, oder in der
Einkommensteuererklärung, als Werbungskosten angesetzt werden.
Ist man selbständig, können die Reisekosten, als Betriebsausgabe verbucht werden.
Diese Betriebsausgaben erniedrigen damit den zu verteuernden Gewinn .
Die gesetzliche Regelung unterscheidet zwischen : Dienstreisen/Geschäftsreisen,
Fahrtätigkeit und Einsatzwechseltätigkeit.
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