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Neue Tagessätze für das Inland

   

Ab dem 1.1.02 gelten neue Inlandstagessätze für die Verpflegung.
Es gilt die Abwesenheit an einem Kalendertag :

Abwesenheitszeit Pauschale Verpflegung
ab 1.1.02
Pauschale Verpflegung
bis 31.12.2001
Prozentuale
Veränderung
0 h bis 8 h 0,00 EUR 0,00 EUR 0,0 %
ab 8h bis 14h 6,00 EUR 5,11 EUR +17,4 %
ab14h bis 24h 12,00 EUR 10,23 EUR +17,3 %
ab 24h 24,00 EUR 23,52 EUR +2 %

Dies enspricht bei eintägigen Reisen eine Erhöhung der Pauschalen um 17%.
Bei Übernachtung kann der Arbeitgeber dem Angestellten 20,00 EUR erstatten.
Bei Einzelnachweis der Übernachtung mit Frühstück werden 4,50 EUR für das Frühstück einbehalten.

Bei Geschenken gilt die Grenze von 40,00 EUR.

   
   
   
   
 

 

 

 
     

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