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Begrenzte Abzugsfähigkeit der Geschenke in 2004

   

Die Aufwendungen für Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind, sind ab dem 1.1.2004 nur noch bis 35,- EUR pro Jahr als Betriebsausgaben abzugsfähig.

Die alte Grenze war bisher bei 40,- EUR.

   
   
   
   
 

 

 

 
     

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