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Steuerliche Anerkennung des Fahrtenbuchs

   

Eine Entscheidung des Finanzgerichts Baden-Württemberg hat für Aufsehen gesorgt. Hierbei wurde ein Fahrtenbuch, das in Exel geschrieben wurde, nicht anerkannt, obwohl auch andere Unterlagen vorhanden waren. Die sachliche Richtigkeit des Fahrtenbuches wurde nicht mehr geprüft.

Begründung:
Ein elektronisches Fahrtenbuch ist nur dann ordnungsgemäß geführt i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG, wenn nachträgliche Veränderungen der Aufzeichnungen technisch ausgeschlossen, zumindest aber dokumentiert werden (Anschluss an BMF-Schreiben vom 12. Mai 1997 - Randnummer 16 -, BStBl I 1997 S. 562).

Ist das Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß, ist ein Nachweis der privaten Nutzung durch dieses Fahrtenbuch i.S.d. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG ausgeschlossen. Es ist nicht mehr zu prüfen, ob das Ergebnis dieses Fahrtenbuchs inhaltlich richtig sein könnte.

Da mit Exel jederzeit alles geändert werden kann, wurde das Fahrtenbuch nur deshalb nicht mehr anerkannt.


Damit das Fahrtenbuch weiterhin anerkannt wird gibt es in der Version 6.0 einen Prokollausdruck, in dem alle Änderungen aufgeführt werden. Damit dürfte die Version 6.0 den Anforderungen eines ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuchs genügen und nur noch der Inhalt entscheidet. Falls Sie höhere Sichheit brauchen können Sie den Sicherheitspatch einspielen.

   
   
   
   
 

 

 

 
     

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