|
Eine Entscheidung des
Finanzgerichts Baden-Württemberg hat für Aufsehen gesorgt.
Hierbei wurde ein Fahrtenbuch, das in Exel geschrieben wurde,
nicht anerkannt, obwohl auch andere Unterlagen vorhanden
waren. Die sachliche Richtigkeit des Fahrtenbuches wurde
nicht mehr geprüft.
Begründung:
Ein elektronisches Fahrtenbuch ist nur dann ordnungsgemäß
geführt i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG, wenn
nachträgliche Veränderungen der Aufzeichnungen technisch
ausgeschlossen, zumindest aber dokumentiert werden (Anschluss
an BMF-Schreiben vom 12. Mai 1997 - Randnummer 16 -, BStBl I
1997 S. 562).
Ist das Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß, ist ein
Nachweis der privaten Nutzung durch dieses Fahrtenbuch i.S.d.
§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG ausgeschlossen. Es ist nicht
mehr zu prüfen, ob das Ergebnis dieses Fahrtenbuchs
inhaltlich richtig sein könnte.
Da mit Exel jederzeit alles geändert werden kann, wurde das
Fahrtenbuch nur deshalb nicht mehr anerkannt.
Damit das Fahrtenbuch weiterhin anerkannt wird gibt es in der
Version 6.0 einen Prokollausdruck, in dem alle Änderungen
aufgeführt werden. Damit dürfte die Version 6.0 den
Anforderungen eines ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuchs
genügen und nur noch der Inhalt entscheidet. Falls Sie
höhere Sichheit brauchen können Sie den Sicherheitspatch
einspielen.
|
|