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Begrenzte Abzugsfähigkeit von Bewirtung in 2004

   

Erfolgt eine Bewirtung von Personen aus geschäftlichen Anlass, so sind diese Aufwendungen ab dem 1.1.2004 nur noch bis 70% des Betrages als Betriebsausgaben abzugsfähig.

Die alte Grenze war bisher bei 80% der Bewirtungskosten.

   
   
   
   
 

 

 

 
     

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