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Rechnen Sie ihre Reisekosten ab

   

Wenn Sie beruflich unterwegs sind, haben Sie Auslagen, wie Fahrtkosten, Verpflegungskosten , Übernachtungskosten, und sonstige Nebenkosten.

Diese Kosten können Sie steuerlich geltend machen !

Angestellte können diese vom Arbeitgeber erstattet bekommen, oder in der Einkommensteuererklärung, als Werbungskosten absetzen.

Sind Sie selbständig, können Sie die Reisekosten, als Betriebsausgabe verbuchen. Damit schmälern Ihren Gewinn, und Sie zahlen weniger Steuern.

 

 

 

 

 

   
   
   
   
 

 

 

 
     

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