Die Vorsteuer bei Hotelkosten kann geltend gemacht werden, wenn die Hotelrechnung auf den Unternehmer ausgestellt ist.

Der Bundesfinanzhof (höchstes Finanzgericht) hat dies in einem Urteil vom 23.11.2000 entschieden.

Hierzu gibt es mitlerweile eine Stellungnahme des Bundesfinanzminsteriums (BMF)
Das Bundesfinanzministerium hat in einem Schreiben vom 28.3.2001 IV B 7 – S-7303a – 20/01
bestätigt :

Bis zu einer weiteren gesetzlichen Regelung kann die Vorsteuer in Anspruch genommen werden, wenn die Hotelrechnung auf den Unternehmer lautet . Dies gilt auch für die Hotelkosten des Arbeitnehmers, bei Dienstreisen, Einsatzwechseltätigkeit, Fahrtätigkeit, doppelter Haushaltsführung, wenn die Rechnung auf den Unternehmer und nicht auf den Arbeitnehmer ausgestellt ist. Dies gilt auch für Kleinbetragsrechnungen bis 200,- DM, in denen der Name des Leistungsempfängers nicht genannt ist (§ 33 UStDV).

Rechtlicher Hintergrund
Im §15 Abs. 1a Nr.2 UStG ist der Vorsteuerabzug aus Übernachtungskosten bei dienstlichen Reisen geregelt. Diese Regelung des deutschen Umsatzsteuerrechtes verstößt jedoch gegen den Artikel 17 Abs.2 der sechsten EG-Richtlinie. Deshalb sind die Regelungen des §15 Abs. 1a Nr.2 UStG nicht anzuwenden, wenn die Hotelrechnung auf den Namen des Unternehmers ausgestellt ist.

Welche Folgen hat dies
Da die Regelung des §15 Abs. 1a Nr.2 nicht anzuwenden ist, können Sie aus allen Belegen mit Hotelkosten, die auf das Unternehmen lauten, ab sofort die Umsatzsteuer geltend machen.

Das Schreiben des BMF ist auf alle nicht bestandskräftigen Fälle anzuwenden. Da die Regelung des §15 Abs. 1a Nr.2 am 1.4.1999 in Kraft getreten ist und die USt-Festsetzungen für die Jahre 1999 und 2000 in aller Regel unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehen, also keinen endgültigen Charakter haben, können Sie nun alle Hotelbelege ab dem 1.4.1999 nachberechnen und eine berichtigte Umsatzsteuerklärung abgeben. Die Umsatzsteuer müßte erstattet werden.

Wie kann nun ein Hotelbeleg mit Umsatzsteuer in SD-Spesen&Auto abgerechnet werden SD-Spesen&Auto Version 5.0 ist darauf vorbereitet. Sie müssen dazu nur folgendes tun:

  1. Gehen Sie in das Menue Tabellen Kostenarten
  2. Suchen Sie die Belegart Hotel Inland mit USt.
  3. Aktivieren Sie ihn, indem Sie die Auswahlbox von Deaktiv auf Aktiv setzen.
  4. Speichern Sie bitte.

Nun erscheint der Beleg in der Belegübersicht der Reisen. Bei Buchungen müssen Sie nun entscheiden, ob der Hotelbeleg auf den Unternehmer lautet oder nicht. Alte Rechnungen können Sie auch einfach umbuchen, indem Sie die jeweiligen Belege aufrufen, die Belegart ändern und speichern.


Tip:
Falls Sie sicher sind, dass alle Hotelbelege auf den Unternehmer lauten, auch die Jahre zuvor, so ändern Sie einfach den Umsatzsteuersatz vom Hotelbeleg. Dazu gehen Sie zu dem Menue Tabelle/Tagessätze und suchen den Beleg Hotel Inland und ändern den Steuersatz auf Voll. Erzeugen Sie einen Buchungsbeleg über die letzten Jahre und Sie erhalten den Vorsteuerwert aus den Hotelkosten.

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