Vorsteuer aus Übernachtungskosten und Verpflegungskosten

Die Vorsteuer aus Hotelkosten ist zwar seit 1.4.1999 nicht mehr abzugsfähig aber diese Regelung war umstritten, nun hat sich das höchste Finanzgericht damit beschäftigt und für den Übernachtungskosten- und Verpflegungskosteneinzelnachweis einen Vorsteuerabzug eingeräumt. Im März hat auch das Bundesfinanzmisterium mit einem Schreiben reagiert, in welchem die Abzugsfähigkeit von Verpflegungskosten noch erweitert wird.

 

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