Home | Produkt | Preise | Testversion | Reisekostenrecht | News/Presse | Impressum
 

 


Zurück

 

 

 

Wie Sie auch bei kurzen Geschäftsreisen den Fiskus beteiligen können

   

Eine Reisekostenabrechnung ist ganz leicht. Für die Zeit Ihrer Abwesenheit, als Ausgleich für ihre Verpflegungskosten, gibt es zeitlich gestaffelte Pauschalen.

 

 
Damit Sie überhaupt die Mindestpauschale erreichen, müßten Sie acht Stunden unterwegs sein.

Jetzt werden Sie sicherlich sagen, das Sie selten acht Stunden am Stück unterwegs sind.

Kein Problem.

Es gibt noch folgende Regel :
Reisedauer Inland Verpflegungspauschale
8-14 Stunden 6 Euro
14 -24 Stunden 12 Euro
24 Stunden 24 Euro
 


Werden an einem Tag mehrere Dienstreisen unternommen, so kann die Dauer dieser Reisen zusammengerechnet werden.

Zählen Sie alle kleinen Teilreisen, die über den Tag verstreut sind, zusammen. Sie werden sehen wie schnell die acht Stundengrenze erreicht ist. Sicherlich ist dies mit der Hand eine aufwendige Sache. Mit SD-Reisekosten ein Kinderspiel.

Beispiel:
Ein Versicherungsmakler kauft morgens von 9-10 Uhr Büromaterial ein, dies dauert eine Stunde. Von 12:00 -13:00 Uhr fährt er zur Post , Schließfach leeren, wiederum eine Stunde. Danach besucht er mehrere Kunden , dazu ist er von 16:00 Uhr bis 22:00 Uhr also 6 Stunden unterwegs.
Insgesamt also 8 Stunden. Somit kann er 6,- EUR erhalten.

Diese 6 EUR summieren sich über das Jahr gesehen auf an eine ansehnliche Summe. Bei 20 Tagen sind wir schon bei 120,- EUR.

SD-Reisekosten berechnet dies alles automatisch!

 
   
   
   
   
 
 
     

  Top 

   © 2009 by Stenzel Ing. Büro •   Impressum