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Wann ist bei Bewirtungen zu kürzen ?
Wenn Sie aus geschäftlichen Veranlassungen jemanden
bewirten, so sind seit dem 1.1.1996 keine Kürzungen mehr
vorzunehmen. Anders verhält es sich, wenn es sich um ein
Arbeitgeberessen handelt. Hierbei bestellt der Arbeitgeber das Essen im vorraus.
In diesem Fall ist der Sachbezugswert
anzusetzen.
Wann ist der Sachbezugswert anzusetzen ?
Es gibt Fälle, die im Rahmen von Bewirtung
zum lohnsteuerpflichtigen Lohn führen. Erhalten Sie als
Arbeitnehmer von Ihrem Arbeitgeber auf einer Dienstreise eine kostenlose Mahlzeit,
z.B. Kantinenessen oder ein Essen im Hotel, so gilt dies als geldwerter Vorteil,
sozusagen zusätzlicher Arbeitslohn. Dieser zusätzliche
Arbeitslohn muß lohnversteuert werden.
Grundsätzlich müsste der Gesamtpreis des Essen angesetzt werden.
Aber da es eine Dienstreise war, kann der amtliche Sachbezugswert
genommen werden. Dieser ist in der Regel geringer als der eigentliche Wert der Mahlzeit
Zum Beispiel im Jahre 2003 betrug der Sachbezugswert für Frühstück 1,43 EUR
und Mittag/Abendessen
2,55 EUR
Dieser lohnsteuerpflichtige Arbeitslohn
müßte in der Lohnbuchhaltung erfaßt werden. Als
Arbeitgeber können Sie dies umgehen, indem Sie entweder den
Sachbezugswert der Mahlzeit sich vom Arbeitnehmer in bar
zurückerstatten lassen oder von den anderen
erstattungsfähigen Reisekosten (Fahrtkosten,
Übernachtungskosten usw..) abziehen und somit einbehalten.
In diesen Fällen findet keine Lohnversteuerung statt.
Weitere Fälle eines kostenlosen
Arbeitgeberessens sind Seminar/ Fortbildung/Tagung, die der
Arbeitgeber bezahlt und die ein für den Arbeitnehmer
kostenloses Mittagessen beinhalten. Diese Essen sind mit dem
amtlichen Sachbezugswert lohnzuversteuern.
Zu beachten ist aber, daß der Arbeitgeber die Mahlzeit im vorraus bestellt hat.
Eine Ermächtigung für den Reisenden, daß er eine Mahlzeit im Namen der Firma bestellen
kann und auf Firmenkreditkarte bezahlt, reicht nicht aus.
Wie muß ich den Sachbezugswert
erfassen ?
In SD-Reisekosten erfassen Sie
Arbeitgeberessen, die Sie kostenlos an Ihren Arbeitgeber
abgegeben haben, als Bewirtungsbeleg mit dem Betrag 0 EUR und
dem entsprechenden Essen ( Arbeitgeber Frühstück,
Arbeitgeber Mittagessen, Arbeitgeber Abendessen).
SD-Reisekosten weist dann automatisch anhand der Essenart
den entsprechenden lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn aus.
Tragen Sie hingegen einen Bewirtungsbetrag ein, so wird der
ganze Betrag als lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn
ausgewiesen. Dies ist der Fall bei regelmäßigen
Geschäftsleitersitzungen. Diese gereichten Essen sind nicht
mit dem amtlichen Sachbezugswert, sondern mit dem vollen
Betrag des Essens lohnsteuerpflichtig.
Bei Übernachtungen werden die Frühstücke
nicht richtig gekürzt ?
Das Ab. Datum im unteren Teil der Belegeingabemaske
wurde nicht richtig gesetzt. Dort sollte der Hotelankunftstag
des Reisenden in das Hotel eingegeben werden. Das Belegdatum
entspricht ja dem Abreisetag an dem Sie die Rechnung zahlen.
Mit diesen beiden Daten kann die Differenz der
Tage und somit die Anzahl der Frühstücke berechnet werden.
Hierbei handelt es sich meistens um Reisen, bei denen die
Hotels innerhalb einer Reise gewechselt werden. Oder der
Reisenden bezieht sein Hotel nicht am ersten Reisetag.
SD-Reisekosten geht vom einem Regelfall aus, bei dem ein
Reisender während der gesamten Reise nur in einem Hotel
übernachtet.
Es sollen keine
Pauschalen für die Übernachtungen erstattet werden.
Erfassen Sie hierzu einfach keine Hotelbelege oder löschen die vorhandenen.
Anschliessend setzen Sie den Berechnungsmodus von Automatik auf Verpf.(P)/Übern.(E).
Somit wird Ihnen nur der Pauschalsatz für Verpflegung berechnet.
Die Übernachtungskosten für den Einzelnachweis werden nicht berechnet,
da ja keine Belege vorhanden sind.
Wieso erhalte ich für
Übernachtungen im Inland keine Pauschalen ?
Nur Angestellten kann eine Pauschale für Inlandsübernachtungen erstattet werden.
Selbständigen bleibt dies verwehrt.
Gehen Sie auf das Menue Personal ändern und kontrollieren Sie den
Eintrag im unteren rechten Teil der Maske.
Wie kann die Frühstückspauschale vom Hotelbeleg
abgezogen werden, ohne das ich den Wert des Hotelbeleges erfasse ?
Sie erfassen ganz einfach in der Belegmaske ein Hotelbeleg mit Kürzung Frühstück und
geben als Betrag 0,00 EUR an. Beachten Sie aber:
Das Belegdatum entspricht dem Tag an
dem Sie
das Hotel verlassen haben und das Ab. Datum entspricht dem Tag an dem Sie im Hotel
angekommen sind.
Aus der Anzahl der Übernachtungen mal der Frühstückspauschale (4,50 EUR)
berechnet das Programm einen negativen Betrag der
somit von der Gesamtabrechnung abgezogen wird.
Wieso bekomme ich bei dem Rückreisetag bei einer Auslandsreise den
Tagessatz des Auslandes
Für den Rückkehrtag ins Inland bei einer
Auslandreise steht Ihnen das Auslandstagegeld des
zuletzt besuchten Landes zu. Meistens startet man morgens vom
Hotel aus zur Heimreise und kommt abends an. Damit hat man
zwar an diesem Tag das Inland als letztes Land vor 24:00 Uhr
erreicht, aber es gilt als Rückreisetag und somit ist das
letzte Tätigkeitsland für den Tagessatz entscheident.
SD-Reisekosten berechnet immer automatisch für den
Rückreisetag, den Tagessatz des zuletzt besuchten Landes.
Anders sieht es aus , wenn der Reisende ein Tag im Ausland
war und am selben Tag ins Inland zurückkehrt, aber nicht ins
Büro sondern die Reise im Inland fortsetzt. Bei diesen
Reisen ist der erste Tag mit den Auslandstagessätzen
anzusetzen, der zweite aber mit den Inlandstagessätzen. Um
dies zu ermöglichen tragen Sie den Grenzübertritt für den
ersten Tag ein.
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