Neues Bundesreisekostengesetz ( BRKG )
Zum 1.09.2005 hat sich das Bundesreisekostengesetz geändert.
Hier erhalten Sie einen Überblick über die Änderungen. Weitere Informationen wie
Gesetzestext und Verwaltungsvorschriften entnehmen Sie bitte links.
Hinweis:
Wir haben für das Bundesreisekostengesetz eine besondere Version aufgelegt.
Weitere
Information über SD-Reisekosten BRKG ..
Fahrtkosten
Folgende Fahrtkosten können geltenden gemacht werden:
Kleine Wegstreckenentschädigung
Bei keinem besonders großen dienstlichen Interesse wird bei Benutzung des privaten PKWs
nur noch Pauschalen für das benutzte Kfz 0,20 EUR je zurückgelegten Kilometer,
höchstens jedoch 130 EUR gezahlt.
Diese Höchstgrenze kann auf 150 EUR erhöht werden.
Große Wegstreckenentschädigung
Zudem kann aber auch 0,30 EUR pro Kilometer gezahlt werden ohne Höchstgrenze,
wenn erhebliches dienstliches Interesse besteht.
Es entfallen die Kategorisierung von Kraftfahrzeugen, die Mitnahmeentschädigung von
Personen, sowie die Entschädigung bei Mitnahme von Gepäck.
Tagegeld
Das Tagegeld richtet sich nach dem ESTG §4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 2
Welche Pauschbeträge zum Ansatz kommen, zeigt die nachfolgende Tabelle.
| Reisedauer Inland |
Pauschale |
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8-14 Stunden
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6 Euro
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14 -24 Stunden
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12 Euro
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24 Stunden
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24 Euro
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Enthält der Reisende unentgeltliche Verpflegung, werden von dem Tagegeld für das
Frühstück 20%, für das Mittag und Abendessen je 40% des Tagesgeldes
für einen vollen Kalendertag einbehalten.
Die Kürzung ist auch vorzunehmen, wenn das Entgelt für Verpflegung in den
erstattungsfähigen Fahrt-,Übernachtungs- oder Nebenkosten enthalten ist.
Dies bedeutet :
Für Frühstück werden 4,80 EUR (20% von 24,00 EUR) abgezogen und für das Mittag und
Abendessen jeweils 9,60 EUR.
In der amtlichen Begründung heißt es :
Teiltagegelder können durch diese Anrechnung allerdings nicht unter null Euro sinken.
Beispiel :
Hat ein Reisender einen Anspruch auf ein Teiltageld von 6,00 EUR, aber ein Mittagessen
erhalten.
So sind von den 6,00 EUR, 9,60 EUR abzuziehen.
Dies würde bedeuten der Reisenden müßte noch 3,60 der Kasse zurückzahlen.
Da aber Teiltagegelder nicht unter null EUR sinken können, erhält der Reisende kein
Tagegeld.
Übernachtungskosten
Für eine Übernachtung erhält der Reisende eine Pauschale von 20,00 EUR.
Höhere Übernachtungskosten werden erstattet,soweit Sie notwendig sind.
Übernachtungskosten sind als notwendig anzusehen, wenn ein Betrag von 60,00 EUR nicht
überschritten wird.
Es können höhere Beträge erstattet werden, wenn die Reisestelle dies vor dem Reiseantritt
als angemessen anerkannt hat.
Das in den Übernachtungskosten enthaltene Frühstück wird als Verpflegungskosten mit 20%
also 4,80 EUR von dem Tagegeld abgezogen.
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